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  • 12. Mai 2020 ― Lesezeit: 4 Minuten

    E-Bike- & Pedelec-Versicherung: Infos & Tipps

    Schön sieht es aus. Wie es glänzt, wenn die Sonne darauffällt. Am liebsten würde man da gleich nach dem Lenker greifen und einfach losstarten. Aber eine Frage bleibt: Was, wenn dieses E-Bike, so schön und neu, jemand anderem genauso gut gefällt? Was, wenn es gestohlen wird? Tief durchatmen. Wir haben die Lösung: Hier erfahren Sie, was die richtige Versicherung für Ihr E-Bike ist – und was damit alles gedeckt ist.
    E-Bike-Tour auf Berge

    Was ist denn überhaupt ein E-Bike?

    Ist doch klar: Ein Fahrrad mit Elektroantrieb. Oder? Sie können es sich wohl schon denken: Ganz so klar ist das dann doch nicht.

    Was die meisten von uns “E-Bike” nennen, ist in Wirklichkeit als Pedelec eingetragen. Ein solches Elektrofahrrad entspricht auch nicht dem gängigen Vorteil, dass der Fahrende keine Arbeit leisten muss: Es fährt nämlich nicht von allein. Nur beim Tritt in die Pedale setzt der Motor unterstützend ein. Dementsprechend gilt ein Pedelec rechtlich gesehen als Fahrrad – sofern eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden. Führerschein brauchen Sie dazu keinen und auch Helmpflicht gilt hier nicht. (Was natürlich nichts daran ändert, dass man mit Helm immer sicherer unterwegs ist.) 

    Mit einem E-Bike wiederum kann man tatsächlich ganz ohne körperliche Anstrengung durch die Gegend düsen: Der Motor lässt sich einfach per Gasgriff zuschalten. Unabhängig davon, ob Sie eifrig in die Pedale treten oder nicht. Bei einer Bauartgeschwindigkeit von über 25 km/h gilt das E-Bike auch nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftrad bzw. Moped. Wenn Sie mit diesem Flitzer unterwegs sind, herrschen strengere Regeln als beim gewöhnlichen Elektrofahrrad – so müssen Sie zum Beispiel einen geeigneten Schutzhelm tragen.


    Zu guter Letzt wäre da noch das S-Pedelec, das verkehrsrechtlich ebenfalls als Kraftrad gilt. Wie Pedelecs hat auch dieser elektronische Drahtesel eine Tretunterstützung, die allerdings bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h eingesetzt werden kann. Per Gashebel sind 20 km/h erlaubt. Von diesen S-Pedelecs gibt es in ganz Österreich aber nur eine Handvoll.

    E-Bike Versicherung: Muss ich mein E-Bike versichern lassen?

    Wenn Sie ein E-Bike besitzen, dass eine Bauartgeschwindigkeit von über 25 km/h erreicht, lautet die Antwort ganz klar: ja! Da Ihr Bike rechtlich gesehen als Moped gilt, braucht es ein Kfz-Kennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

    Sie radeln auf einem gewöhnlichen Pedelec? Dann ist die Versicherung keine Pflicht – empfehlen würden wir sie aber trotzdem: Schließlich ist so ein Elektrofahrrad keine kleine Investition. Im Rahmen der GRAWE Haushaltsversicherung ist Ihr Bike am Versicherungsort zwar gedeckt, doch wenn Sie sich österreichweit absichern möchten, braucht es eine Erweiterung.

    Mit einer privaten Haftpflichtversicherung übernimmt die GRAWE gerechtfertigte Schadensersatzansprüche Dritter. Beispielsweise, wenn Sie beim Fahren mit dem Pedelec aus Versehen ein parkendes Auto beschädigen.

    Sie sind in ganz Europa unterwegs? Dann ist die Fahrraddiebstahl-Versicherung die richtige Wahl für Sie: Sie schützt Ihr geliebtes Fahrrad europaweit. Die Versicherung kann problemlos online abgeschlossen werden. Berechnen Sie jetzt Ihre jährliche Prämie.

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    E-Bike Diebstahl, E-Bike-Akku und Co.: Was ist denn nun versichert?

    Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr E-Bike abgeschlossen: Versichert sind Schäden an Personen und Gegenständen sowie reine Vermögensschäden, die durch die Verwendung des Bikes entstehen – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wenn Sie zum Beispiel etwas zu viel Schwung drauf haben und in ein Auto fahren, wird der Schaden am Auto bezahlt. Schäden an Ihrem eigenen E-Bike, die durch andere Verkehrsteilnehmer verursacht wurden, sind nicht gedeckt: Diese fallen unter die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

    Ihr Pedelec ist im Rahmen der Haushaltsversicherung mitversichert: Stiehlt jemand Ihr elektrisches Fahrrad aus der versicherten Wohnung (dazu gehört auch das versperrte Kellerabteil, sofern Sie es allein nutzen!), erhalten Sie bei Nachweis der polizeilichen Anzeigebestätigung und der Kaufrechnung eine volle Entschädigung. Außerhalb des Versicherungsortes schaut es ein bisschen anders aus: Hier bekommen Sie bei Diebstahl in Österreich den Zeitwert des Fahrrads abzüglich dem in der Polizze vereinbarten Selbstbehalt – sofern Ihr Rad abgesperrt war. Mitversichert ist das gesamte fest montierte Zubehör. Packtaschen, Trinkflaschen oder Körbe zählen da nicht dazu – sehr wohl aber der Akku Ihres Bikes.

    Sie haben eine private Haftpflichtversicherung: Wenn Sie mit Ihrem Pedelec ein parkendes Auto beschädigen, übernimmt die Versicherung die Kosten. Eine Haftpflichtversicherung erfüllt berechtigte Forderungen Dritter, die durch Ihr Handeln zu Schaden gekommen sind, und wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen gegen Sie ab.

    Sie haben sich für eine europaweite Fahrraddiebstahl-Versicherung entschieden: Auch hier erhalten Sie bei Diebstahl Ihres (abgesperrten) Bikes eine Zeitwertentschädigung – die Deckung gilt aber in ganz Europa. Ihrer internationalen Fahrradtour steht mit dieser Fahrradversicherung also nichts mehr im Weg!

     

    Häufig gestellte Fragen zur E-Bike Versicherung:

    Ist ein Pedelec in der Haushaltsversicherung mitversichert?

    Meist ist ein Pedelec nur in begrenztem Umfang in der Haushaltsversicherung mitversichert. In der Regel betrifft diese Deckung den Diebstahl des Fahrrads aus dem eigenen Wohngebäude, seien es Wohnung oder Haus, oder aus einem abgesperrten Kellerabteil. Mitversichert ist das gesamte fest montierte Zubehör wie beispielsweise der Akku des Bikes. Im öffentlichen Raum kommt die Haushaltsversicherung allerdings nicht auf.

    Schäden durch Vandalismus sowie andere Schadensfälle am Fahrrad, die durch Unfälle oder Naturgewalten verursacht werden, werden nicht von der Haushaltsversicherung abgedeckt.

    Wenn Ihr Pedelec häufig im öffentlichen Raum genutzt wird oder Sie umfassenderen Schutz wünschen, könnten eine europaweite Fahrraddiebstahl-Versicherung sowie eine Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.

     

    Wie sollte man ein E-Bike versichern?

    Als Schutz vor Diebstahl empfehlen wir eine europaweite Diebstahl-Versicherung für Ihr Rad. Diese Versicherung schont nicht nur Ihre Nerven, sondern auch die Brieftasche. Mit einer Haftpflichtversicherung können Sie Schäden an Personen und Gegenständen sowie Vermögensschäden, die durch die Verwendung Ihres Fahrrads entstehen, abdecken. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, dann können Sie Ihr eigenes E-Bike auch mit einer Vollkasko-Versicherung vor Schäden durch einen Unfall schützen.

     

    Warum sollte ich mein E-Bike versichern lassen?

    Die Versicherung Ihres E-Bikes bietet mehrere wesentliche Vorteile:

    • Finanzielle Absicherung bei Unfällen: Bei einem Unfall können Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen, insbesondere wenn es zu Verletzungen Dritter kommt. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen und wehrt unbegründete Forderungen ab.
    • Finanzielle Absicherung bei Schäden: E-Bikes sind oft keine günstige Anschaffung. Falls Ihr E-Bike beschädigt wird, sei es durch einen Sturz oder im Straßenverkehr, deckt eine Kaskoversicherung die entstandenen Kosten.
    • Schutz vor Diebstahl: Die Anzahl der verkauften E-Bikes steigt, und damit auch die Zahl der Diebstähle. Eine Fahrraddiebstahl-Versicherung ist eine sinnvolle Absicherung, um Ihr finanzielles Risiko aufgrund der hohen Anschaffungskosten zu minimieren.

    Insgesamt bietet eine E-Bike-Versicherung also eine umfassende finanzielle Sicherheit und schützt vor unvorhergesehenen Ereignissen, die das E-Bike und seine Fahrer betreffen können.

     

    Zahlt die Fahrradversicherung bei Schäden durch einen Unfall?

    Unfälle mit Ihrem Fahrrad sind nur bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, einer Kaskoversicherung bzw. einer privaten Unfallversicherung abgedeckt.

    • Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrrad zufügen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie versehentlich einen Fußgänger anfahren oder in ein Auto fahren.
    • Kaskoversicherung: Eine Kaskoversicherung für Fahrräder deckt in der Regel Schäden am eigenen Fahrrad, die durch Unfälle, Stürze oder Vandalismus entstehen.
    • Private Unfallversicherung: Diese Versicherung bietet Ihnen Schutz bei Unfällen, die zu Verletzungen führen. Sie kommt in der Regel für eine vorher festgelegte Summe auf, wenn Sie selbst durch einen Unfall dauerhaft geschädigt werden.
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