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Was Sie über Versicherungen wissen müssen

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Was Sie über Versicherungen wissen müssen

Ob man mit dem Auto unterwegs ist, eine Urlaubsreise bucht, ein Haus baut oder einfach den täglichen Einkauf erledigt - unser Alltag wird von zahlreichen Gesetzen und Verordnungen bestimmt. Bei diesem Gesetzesdschungel verliert man schnell den Durchblick - oft auch im Bereich der Versicherungen. Es ist aber nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint ...

Folgende Begriffe geben Ihnen einen guten Überblick über die versicherungsrechtlichen Grundlagen:
 

 

Versicherungvertrag / Versicherungsbedingungen

Die Grundlage einer jeden Versicherung bildet der Versicherungsvertrag. Dieser besteht im Wesentlichen aus der Polizze und den entsprechenden Versicherungsbedingungen. Unsere Umgangssprache ist für die Formulierung rechtlich einwandfreier Texte leider nicht geeignet. Für Versicherungsbedingungen ist dies im Sinne der Rechtssicherheit aber notwendig, müssen sie doch für sehr viele unterschiedliche Sachverhalte, Lebens- und Schadensituationen verbindlich gelten. Man muss sich also an das im Versicherungsvertrag verwendete „Juristendeutsch” gewöhnen.

Einen Überblick über die aktuellen Musterversicherungsbedingungen des Versicherungsverbandes finden Sie im Downloadbereich der Website www.vvo.at.


Wie kommen Sie zu Ihrer Versicherung?

Ein Versicherungsvertrag kommt – wie jeder andere Vertrag auch – durch die übereinstimmenden Erklärungen zweier Vertragspartner zu Stande. Diese Erklärungen werden in Angebot und Annahme unterschieden. Im Regelfall tritt der Versicherungsnehmer als Antragsteller auf, indem er auf einem vom Versicherer bereitgestellten Formular einen Antrag auf Erteilung von Versicherungsschutz stellt. An diesen Antrag ist der Versicherungsnehmer sechs Wochen gebunden. Die Annahme erfolgt – nach einer Prüfung des zu versichernden Risikos durch die Versicherung – zumeist durch Zusendung des Versicherungsscheins – der „Polizze”. In besonders dringenden Fällen kann man aber auch sofortigen Versicherungsschutz in Form einer vorläufigen Deckungszusage bekommen. Bereits im Antrag bestimmen Sie die für die Versicherung des Risikos geltende Versicherungssumme. Diese legt den Höchstbetrag der Versicherungsleistung fest.

Achtung: Achten Sie bei der Festlegung der Versicherungssumme darauf, dass sie dem Wert der versicherten Sache entspricht. Nur dann ist voller Versicherungsschutz gewährleistet. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, liegt Unterversicherung vor. In diesem Fall leistet die Versicherung im Schadenfall nur die Höhe des Anteils, in dem die Versicherungssumme zum Wert der versicherten Sache steht.


Was ist versichert?

Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich im Wesentlichen aus den Versicherungsbedingungen Ihres konkreten Vertrages. Weicht die Polizze von Ihrem Antrag ab, können Sie innerhalb eines Monats ab Empfang schriftlich widersprechen – selbst, wenn Sie auf die Abweichung aufmerksam gemacht wurden. Andernfalls gilt die Polizze samt den Abweichungen als genehmigt.


Rechtspflichten und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag

Die Idee, die hinter dem Versicherungsgedanken steht, ist einfach: Genau definierte Gefahren sollen auf eine möglichst große Gemeinschaft (die Gefahrengemeinschaft) aufgeteilt werden, sodass der Einzelne bei Eintritt des versicherten Risikos vor den finanziellen Auswirkungen bewahrt wird. Der Schaden wird von der Gemeinschaft der Versicherten getragen, die durch die finanziellen Beiträge ihrer Mitglieder – die „Prämien” – wirtschaftlich stark genug ist, auch große Ausfälle zu ersetzen. Dieser Solidaritätsgedanke ist nach wie vor wichtigstes Wesensmerkmal der privaten Vertragsversicherung.

Damit der Versicherer seinen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag (der Schadentragung, auf die Sie selbstverständlich einen gerichtlich einklagbaren Rechtsanspruch haben) auch nachkommen kann, ist es notwendig, dass die vereinbarten Versicherungsprämien pünktlich bezahlt werden. Für die Zahlung von Versicherungsprämien gibt es generell eine Frist von 14 Tagen. Schäden, die innerhalb dieser Frist eintreten, werden vom Versicherer getragen, auch wenn die Prämie noch nicht bezahlt ist. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht darüber hinaus vor, dass die Versicherung sogar dann zur Leistung verpflichtet ist, wenn die 14-Tage-Frist unverschuldet nicht eingehalten werden kann. Achten Sie aber dennoch immer auf die rechtzeitige Bezahlung der Prämie oder erteilen Sie Ihrer Versicherung einen Einziehungsauftrag, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

Um die Übernahme eines Risikos überhaupt zu ermöglichen, ist es unumgänglich, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer genau über das zu versichernde Risiko informiert. Bereits bei der Antragstellung sind daher genaue Angaben über den Gegenstand der Versicherung – das zu versichernde Risiko – zu machen. Nach Abschluss des Vertrages ist jede Veränderung, die das versicherte Risiko betrifft und eine Erhöhung der Gefahr mit sich bringt, zu unterlassen bzw. dem Versicherer umgehend zu melden. So ist es selbstverständlich wesentlich, ob ein Fahrzeug als Privat-Pkw oder als Taxi verwendet wird, ein Gebäude als Wohnhaus oder als Lager für leicht brennbare Flüssigkeiten dient, oder der Lebensversicherte bei Vertragsabschluss an einer unheilbaren Krankheit leidet. Trifft den Versicherungsnehmer ein Verschulden an der unrichtigen Information, hat der Versicherer ein Rücktrittsrecht und ist überdies im Schadenfall unter Umständen gänzlich leistungsfrei. Sie sollten Ihrer Versicherung daher bereits bei Antragstellung sämtliche wichtigen Informationen zur Verfügung stellen, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.


Versicherungsbeginn / Versicherungsende

Der Versicherungsschutz beginnt mit Annahme des Antrages durch die Versicherung – dies geschieht meist durch Zusendung der Polizze – mit dem vereinbarten Tag. Voraussetzung ist, dass die Erstprämie innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Polizze bezahlt wird. Sollten Sie sofortigen Versicherungsschutz benötigen, ist Ihre Versicherung bereit, Ihnen eine „vorläufige Deckungszusage” zu geben.

Versicherungsverträge, die eine Laufzeit von weniger als einem Jahr haben, enden automatisch. Alle anderen Verträge verlängern sich – wenn nichts anderes vereinbart wurde – jährlich um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode schriftlich gekündigt werden. Üblicherweise werden Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit mit einer günstigen Prämie angeboten. Die im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehene Kündigungsmöglichkeit von Versicherungsverträgen nach Ablauf von drei Jahren steht nur Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu.Wird von diesem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, hat die Versicherung das Recht, den gewährten Dauerrabatt zurückzuverlangen.

Neben der oben beschriebenen Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode kann der Versicherungsvertrag bei Vorliegen wichtiger, in den Versicherungsbedingungen geregelter Gründe, jederzeit aufgelöst werden. So ist etwa bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen, Prämienzahlungsverzug oder einer unbegründeten Leistungsverweigerung der Versicherung eine Kündigung möglich, die den Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet.Weiters besteht in einigen Sparten die Möglichkeit der Kündigung nach Eintritt eines Versicherungsfalles.


Die Texte dieser Seite wurden in Anlehnung an den Versicherungsleitfaden des Versicherungsverbandes Österreich verfasst.

Weitere Informationen sowie eine PDF-Version des Versicherungs-leitfadens finden Sie auf der Website des Versicherungsverbandes Österreich unter www.vvo.at.