Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen im Er- und Ablebensfall. Die Veranlagung erfolgt in "einem" Anlagestock. Dieser Anlagestock wird gesondert vom übrigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt; diese bilden die Fondsgebundene Lebensversicherung.
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