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Invaliditätsgrade

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Der Grad der körperlichen Beeinträchtigung ist für die Beurteilung der dauernden Invalidität entscheidend - die so genannte Gliedertaxe veranschaulicht dies:

Der Grad der Invalidität beträgt bei Verlust

 der Sehkraft beider Augen  100 %
 der Sehkraft eines Auges  35 %
 des Gehöres auf beiden Ohren  60 %
 des Gehöres auf einem Ohr  15 %
 des Geruchssinnes  10 %
 des Geschmackssinnes  5 %

Der Grad der Invalidität beträgt bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit

 eines Armes  70 %
 eines Beines  70 %
 eines Daumens  20 %
 einer Niere  20 %
 eines Zeigefingers  10 %
 der Milz  10 %
 einer großen Zehe  5 %

Die Invaliditätsleistung von GRAWE UNFALL ist vom Grad der Invalidität abhängig.