1. Haftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.
Je Schadensereignis wird bis zu einer Summe von EUR 3.000.000,00 Schadenersatz geleistet.
Fügt eine versicherte Person demnach einem Dritten einen Schaden fahrlässig zu, für den sie nach gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat, tritt die Grazer Wechselseitige Versicherungs AG im Rahmen dieses Vertrages an deren Stelle in die Zahlungsverpflichtungen ein. Ferner werden die Kosten der Abwehr einer von einem Dritten ungerechtfertigt behaupteten Schadenersatzverpflichtung übernommen.
In diesem Zusammenhang sind unter anderem bis zu 3 Jagdhunde (auch im Privatbereich) und 2 Beizvögel versichert; weiters sowohl der Bestand von Jagdhütten, Hochständen, Wildfütterungen und sonstiger jagdlicher Einrichtungen als auch deren Verwendung zu Jagdzwecken sowie die Teilnahme an Veranstaltungen der Steirischen Jägerschaft.
Versichert gelten Schadensereignisse innerhalb Europas.
2. Unfallversicherung
Das Versicherungspaket bietet Versicherungsschutz, wenn den versicherten Personen ein Unfall zustößt, d.h. wenn ein vom Willen unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf den Körper einwirkt, eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht.
Die Versicherungsleistungen betragen für den Todesfall EUR 5.000,00, für den Fall einer bleibenden Invalidität bis zu EUR 25.000,00. Liegt der Invaliditätsgrad über 50 %, kann die Leistung bis zu EUR 50.000,00 erreichen. Weiters steht eine Summe von EUR 5.000,00 für Hubschrauberbergungskosten zur Verfügung.
Versicherungsschutz besteht weltweit für Unfälle in der Ausübung der jagdlichen Tätigkeit, auf dem direkten Weg von und zur Jagd sowie bei Veranstaltungen der Jägerschaft. Auch für die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis besteht Versicherungsschutz.
3. Rechtsschutzversicherung
Dieser Vertragsteil sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Personen aus der jagdlichen Tätigkeit und trägt die daraus entstehenden Kosten.
Versicherungsschutz wird bis zu einem Betrag von EUR 50.000,00 geboten für
a) Schadenersatz-Rechtsschutz:
In diesem Fall bestehen Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen eine andere Person, bei deren Durchsetzung der Versicherer behilflich ist.
b) Straf-Rechtsschutz:
In diesem Fall werden die Kosten für die Verteidigung vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden aufgrund fahrlässig begangener strafbarer Handlungen oder Unterlassungen übernommen.
Kein Versicherungsschutz besteht im Verfahren vor dem Disziplinarrat und gegen Organe der Landesjägerschaft sowie für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in der Funktion als Jagdeigentümer oder Jagdpächter.
4. Jagdwaffenversicherung
Gemäß diesem Punkt sind Jagdwaffen (samt Gewehrkoffern und –futteralen), Zielfernrohre, Feldstecher, Spektive und Jagdhörner gegen Beschädigung oder Verlust infolge eines Transportmittelunfalles versichert; weiters gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung und räuberische Erpressung während des Transportes - auch auf Jagdreisen - und der Unterbringung am ständigen Wohnsitz.
Für Berufsjäger und beeidete Jagdschutzorgane sind auch Schäden an den versicherten Gegenständen, die als unmittelbare Folge eines Berufsunfalles (Arztbestätigung nötig) entstehen, versichert.
Ersetzt wird der Zeitwert der versicherten Gegenstände bis zu EUR 5.000,00.
Versicherungsschutz für Diebstähle besteht innerhalb Österreichs, ansonsten gilt Europadeckung.
Der Schaden muss sich also, für den Fall des Diebstahls, innerhalb Österreichs, ansonsten innerhalb Europas ereignen, um unter Deckung zu fallen.
Verhalten im Schadenfall:
Jedes Bezirksbüro und jede/r Mitarbeiter/in der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG ist bei der Schadensabwicklung behilflich. Das Formular zur Schadensmeldung können Sie hier downloaden.
Für den Fall des Abhandenkommens von in der Jagdwaffen-Versicherung eingeschlossenen Gegenständen (z.B. durch Raub, Einbruchdiebstahl, Diebstahl) muss unbedingt bei der örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstattet werden.
Bestehen für Jagdwaffen oder Hunde anderweitige Versicherungen, so gehen diese vor.
Als direkte Ansprechpartner in der Generaldirektion der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG, Herrengasse 18-20 in 8011 Graz stehen während der Geschäftszeiten zur Verfügung:
für Fragen, die den Umfang des Versicherungsschutzes betreffen,
Frau Julia Hofer, Tel. (0316) 8037-6277, julia.hofer@grawe.at
für Fragen, die im Zusammenhang mit einem Schadensfall auftreten,
Herr Ewald Graf, Tel. (0316) 8037-6263, ewald.graf@grawe.at.
Versicherungsschutz besteht nur mit einer gültigen Jagdkarte, daher ist deren früh- und rechtzeitige Einzahlung besonders wichtig. Abschließend sei auf die Beilage zur Jagdkarte hingewiesen, die eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Versicherungsschutzes und die Jagdzeiten enthält sowie die Möglichkeit des Abschlusses eines freiwilligen Versicherungs-Zusatzpaketes für Jagdreisen und Jagdunfälle.