Inhalt:

GRAWE RECHT AGRAR

Rechtsschutz für die Landwirtschaft, den privaten Lebensbereich und für ArbeitnehmerInnen

 
 

Wer fällt unter den Versicherungsschutz von GRAWE RECHT AGRAR?

  • Der Betrieb
  • Die DienstnehmerInnen und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb) im Lenker-RS, im Schadenersatz- und Straf-RS sowie im Sozialversicherungs-RS
  • Die/Der BetriebsinhaberIn und der/die in häuslicher Gemeinschaft mit ihr/ihm lebende Ehegatte/Ehegattin oder Lebensgefährte/Lebensgefährtin und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person leben) sowie deren volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentlichen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten.

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer sonstigen selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

GRAWE RECHT AGRAR bietet Ihnen - je nach gewählter Variante (Top-, Standard- oder Grundschutz) - folgende Leistungen:

  • Fahrzeug-Rechtsschutz
  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
  • Lenker-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich
  • Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht
  • Daten-Rechtsschutz

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie im Produktfolder, den Sie im rechten Bereich der Website herunterladen können.