Zum Inhalt
  • Betriebliche Altersvorsorge

    Mehr Pension für Ihre Mitarbeiter und verringerte Kosten- und Steuerlast für Ihr Unternehmen.

    In der betrieblichen Vorsorge hat Österreich gegenüber anderen europäischen Ländern noch immer Aufholbedarf. Aus diesem Grund unterstützt der Staat diese zweite (betriebliche) Säule der Vorsorge und gewährt attraktive Steuerersparnisse. Teile der Löhne und Gehälter können beispielsweise steuergünstig als Prämien eingezahlt werden. Für diese Beträge müssen weder Lohnnebenkosten noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Des Weiteren versuchen moderne Arbeitgeber Schlüsselarbeitskräfte vermehrt mit zusätzlichen Honorierungen in Form einer Firmenpension ans Unternehmen zu binden.

     

    Die GRAWE bietet Ihnen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge folgende Lösungen:

    1. Steuerfreie Zukunftssicherung nach § 3 (1) Z 15 a EStG

    Unternehmen können bis zu € 300,- pro Jahr völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten als freiwillige Sozialleistung für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen in Vorsorgelösungen investieren (= Gehaltserhöhung).

    Mitarbeiter können auch bestehende Gehaltsbestandteile in diesem Modell umwandeln, ebenso steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig (= Gehaltsumwandlung GRAWE SWITCH).

     

    Vorteile für die Mitarbeiter

    • Keine Lohnsteuerpflicht
    • Keine Sozialversicherungsbeiträge bei Gehaltserhöhung
    • Keine Minderung gesetzlicher Ansprüche wie Alterspension oder Abfertigung
    • Wahlmöglichkeit bei Ablauf; einmalige steuerfreie Kapitalleistung oder Rente
    • Insolvenzschutz, weil Mitarbeiter bzw. Hinterbliebene direkt bezugsberechtigt sind
    • Auch wenn nur wenige Arbeitnehmer das Angebot annehmen, steht die Lohnsteuerbefreiung zu

     

    Vorteile für das Unternehmen

    • Sozialleistung ohne Eigenaufwand
    • Kostengünstige Form der Gehaltserhöhung
    • Prämienzahlung ist steuermindernde Betriebsausgabe
    • Keine Lohnnebenkosten
    • Motivation der Mitarbeiter und Bindung an das Unternehmen

     

    Aufwands-/Ergebnisvarianten

     Aufwand durch UnternehmenNettoergebnis bei Mitarbeitern
    Lohnerhöhung Variante 1€ 300,-€ 163,88
    Lohnerhöhung Variante 2€ 555,76€ 300,-
    § 3 (1) Z 15 a Gehaltserhöhung€ 300,-€ 300,-
    § 3 (1) Z 15 a Gehaltsumwandlung€ 0,-€ 300,- p.a. / € 25,- p.m. (Die Lohnsteuerersparnis für Mitarbeiter beträgt einkommensabhängig von € 0,- bis zu € 13,75 p.m.)
    2. Abfertigungsvorsorge

    Abfertigung für Arbeitsverhältnisse vor 1.1.2003 (Abfertigung ALT)

    Jedes Unternehmen muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen längstens bis 1 Jahr nach dem Ausscheiden Abfertigung zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Letzteinkommen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit (= ergebnisorientiertes System).

    • Die Abfertigung wird fällig und stellt ein mögliches Liquiditätsproblem für den Betrieb dar.
    • Je nach Art des Unternehmens sind gesetzlich nur teilweise oder gar keine Vorsorgen zu treffen.
    • Bei Ableben des Arbeitnehmers werden 50 % des Abfertigungsanspruches fällig.

     

    Betriebszugehörigkeit

    Abfertigungshöhe

    3 Jahre2 Monatsentgelte
    5 Jahre3 Monatsentgelte
    10 Jahre4 Monatsentgelte
    15 Jahre6 Monatsentgelte
    20 Jahre9 Monatsentgelte
    25 Jahre12 Monatsentgelte

     

    Kein Anspruch besteht beiAnspruch besteht bei
    SelbstkündigungKündigung durch Dienstgeber
    Dauer Dienstverhältnis unter 3 JahreBerechtigtem vorzeitigem Austritt
    Verschuldeter fristloser EntlassungUngerechtfertigter Entlassung
    Unberechtigtem vorzeitigem AustrittEinvernehmlicher Lösung

     

    Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung

    • Finanzielle planmäßige Vorsorge zum Pensionszeitpunkt
    • Kontinuierliches Ansparen mit gleichmäßigen Prämien; Aufwendungen sind steuerlich als Betriebsausgaben zu nutzen
    • Zuwachs der Versicherung ist Ertrag und verbessert die Bilanzpolitik
    • Auslagerung betriebsfremder Risiken, z.B. Ableben des Arbeitnehmers
    • Flexible Vertragsgestaltung bei Laufzeit, Einkommensänderungen oder sonstigen individuellen Firmensituationen
    • Inkludierter Versicherungsschutz für versorgungspflichtige Hinterbliebene

     

    Auslagerung in eine Abfertigungs-Direktversicherung gem. Randziffer 3369a ESt-Richtlinien

    Arbeitgeber schließen für Mitarbeiter im "alten" Abfertigungsrecht eine sogenannte Direktversicherung ab, wobei der Arbeitnehmer im Abfertigungsfall direkt die Versicherungsleistung erhält.

    Durch eine einmalige Startprämie – zumindest in Höhe der steuerlichen Rückstellung – und laufende Prämienzahlungen, wird die Abfertigungsverpflichtung ausfinanziert. Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Die Wertsteigerung der Abfertigungs-Direktversicherung ist nicht aktivierungspflichtig. Zusätzlich entfällt bei der Abfertigungs-Direktversicherung die Versicherungssteuer. Der Arbeitgeber entscheidet, für welche Mitarbeiter er diese Form der Absicherung wählt.

    • Hohe Effektivrendite durch Entfall der Aktivierungspflicht und Versicherungssteuer
    • Entstehender Abfertigungsanspruch wird zum Laufzeitende ausfinanziert
    • Gleichmäßige und planbare Liquiditätsbelastung
    • Unternehmer entscheidet frei, für welche Mitarbeiter eine Abfertigungs-Direktversicherung abgeschlossen wird (kein Gruppenkriterium erforderlich)
    • Verbesserung der Bilanzkennzahlen

     

    Abfertigung für Arbeitsverhältnisse ab 1.1.2003 (Abfertigung NEU)

    Jedes Unternehmen muss für jeden Arbeitnehmer 1,53 % seines Jahresentgeltes als Abfertigungsbeitrag bezahlen (= beitragsorientiertes System).

    • Die Abfertigung NEU gibt es auch für Selbstständige, Freiberufler, Rechtsanwälte und Ziviltechniker.
    • Die Beiträge werden in einer Vorsorgekasse veranlagt.
    • Je Unternehmen gibt es nur eine Vorsorgekasse.
    3. Firmenpension: Das „Kapital“ Mitarbeiter

    Die Firmenpension als Pensionszusage ist das "Luxusmodell" in der betrieblichen Altersvorsorge. Besonders geeignet ist sie bei Einzelunternehmen für familiennahe Angehörige wie Ehegattin/ Ehegatte und/oder Kinder sowie bei Kapitalgesellschaften (GmbH) für den oder die Gesellschafter/Geschäftsführer. Der volle Steuernutzen kommt dann zum Tragen, wenn es sich um bilanzierende Unternehmen handelt.

     

    Vorteile Arbeitgeber

    • Steuerersparnis (Lohnnebenkosten, Sozialversicherung, Einkommensteuer)
    • Prämien sind steuermindernde Betriebsausgaben
    • Verbessertes Bilanzbild (Eigenkapitalquote)
    • Stärkung der Mitarbeitermotivation
    • Bindung wichtiger MitarbeiterInnen an das Unternehmen
    • Günstige Form der Lohnerhöhung
    • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (Berufsunfähigkeits-, Witwen-, Waisenpension)
    • Minderung des steuerpfl ichtigen Gewinns
    • Instrument zur Gewinnung qualifi zierter MitarbeiterInnen
    • Pensionsrückstellung voll steuerlich nutzbar

     

    Vorteile Arbeitnehmer

    • Im Insolvenzfall fallen die Ansprüche nicht in die Konkursmasse
    • Versorgungslücken können geschlossen werden
    • Besteuerung erst in der Leistungsphase
    • Keine Lohnsteuer und Sozialabgaben bis zur Leistungsphase
    • meist geringere Steuerlast während des Rentenbezuges
    • Absicherung gegen den Einkommensabfall bei Pensionsantritt
    • Altersvorsorge (Rentenzahlung) steht im Vordergrund
    • Wahlrecht bei Vertragsablauf (Kapital oder Rente)

     

    Wichtig

    • Die zugesagte Pension darf 80 % des letzten laufenden Aktivbezuges nicht übersteigen.
    • Die zugesagte Pension und die gesetzliche Pension dürfen zusammen 100 % des letzten laufenden Aktivbezugs nicht übersteigen.
    • Die zugesagte Firmenpension wird vom Begünstigten gemeinsam mit der staatlichen Pension versteuert.
    • Für angestellte Familienangehörige ist der Fremdvergleich zu beachten.
    4. Betriebliche Kollektivversicherung (bKV): Erfolg im Paket

    Die betriebliche Kollektivversicherung (bKV) ist ein Vorsorgemodell in Form einer Lebensversicherung mit garantiertem Wertzuwachs, jährlich unverfallbaren Gewinnzuteilungen und einer garantierten Rentenleistung in der Pensionsphase. Der Arbeitgeber verpflichtet sich als Versicherungsnehmer Prämien (max. 10 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme) für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Bei Eintritt des Versicherungsfalles haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Rente, die lebenslang ausbezahlt wird.

     

    Vorteile für Mitarbeiter und Unternehmen

    • Günstige Form einer Gehaltserhöhung aller oder bestimmter Mitarbeitergruppen
    • Gestaltung moderner Entlohnungssysteme
    • Mitarbeitermotivation verstärken
    • Beiträge sind unverfallbar
    • Mitarbeiterbeiträge werden staatlich gefördert
    • Geringe Administration im Unternehmen
    • Klassische Veranlagung mit eigenem Deckungsstock
    • Garantierte Verzinsung wie die klassische Lebensversicherung mit zusätzlicher Gewinnbeteiligung
    • Veranlagung ist KESt-befreit
    • Für Beiträge nur 2,5 % Versicherungssteuer
    • Beitragsorientiertes Modell: Max. 10 % der Lohn- und Gehaltssumme aller betroffenen Mitarbeiter (Staffelung der Beiträge ist möglich)
    • Leistungsorientiertes Modell: Rente kann max. 80 % des letzten Aktivbezuges betragen
    • Keine Aktivierungspflicht
    • Beiträge sind steuermindernde Betriebsausgaben
    • Für Beiträge keine Lohnnebenkosten
    • Eigenbeiträge von Mitarbeitern sind bis € 1.000,- p.a. staatlich gefördert (von 4,25 bis 6,75 %)
    • Mit einer bKV werden lebenslange, garantierte Renten finanziert
    • Hinterbliebenenrenten sind beinhaltet
    • Individuelle Zusätze wie Berufsunfähigkeits- und/oder Witwenpension und Waisenpension sind möglich
    Betriebliche Altersvorsorge

    FAQs

    Für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

    Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer, da der Staat in Österreich diese betriebliche Säule der Vorsorge durch Steuerersparnisse unterstützt. Es müssen weder Lohnnebenkosten noch Sozialversicherungsbeiträge dafür bezahlt werden. Die betriebliche Altersvorsorge stellt für den Arbeitgeber somit eine hervorragende Ergänzung zur gesetzlichen und privaten Vorsorge dar. Der Arbeitgeber hat dadurch außerdem die Möglichkeit, Mitarbeiter zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden.

    Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es in Österreich?

    In Österreich gibt es verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge, die den Arbeitnehmern zusätzliche finanzielle Absicherung in der Pension bieten. Zu den gängigen Formen der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich gehören:

    • Steuerfreie Sozialleistungen
    • Abfertigungsvorsorge
    • Betriebliche Pensionskasse
    • Betriebliche Kollektivversicherung

    Diese Formen der betrieblichen Vorsorge bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, neben der staatlichen Pension eine zusätzliche finanzielle Absicherung aufzubauen. Für nähere Informationen zu den Betriebsversicherungen wenden Sie sich gerne an einen GRAWE Kundenberater in Ihrer Nähe.