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Alles zum Thema Betriebliche Vorsorge:
GRAWE BETRIEBSVORSORGE

In der betrieblichen Vorsorge hat Österreich gegenüber anderen europäischen Ländern noch immer Aufholbedarf. Aus diesem Grund unterstützt der Staat diese zweite (betriebliche) Säule der Vorsorge und gewährt attraktive Steuerersparnisse. Teile der Löhne und Gehälter können beispielsweise steuergünstig als Prämien eingezahlt werden. Für diese Beträge müssen weder Lohnnebenkosten noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Des Weiteren versuchen moderne Unternehmen Schlüsselarbeitskräfte vermehrt mit zusätzlichen Honorierungen in Form einer betrieblichen Zukunftsvorsorge ans Unternehmen zu binden.

GRAWE BETRIEBSVORSORGE bietet Ihnen für diese und andere Formen der betrieblichen Vorsorge das richtige Instrument:
 

 
 
Vorsorge für MitarbeiterInnen: Zukunftssicherung nach EStG §3(1)Z15a

Im Rahmen der Zukunftssicherung schließen Sie als Arbeitgeber ein Vorsorgemodell zugunsten Ihrer MitarbeiterInnen (alle, bestimmte Gruppen oder einzelne) ab. Die Zukunftssicherung ist nach §3(1)Z15a EStG bis zur Höhe von € 300,- p.a. von der Einkommensteuer befreit.

Bei diesem Vorsorgemodell handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer (Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung).

Vorteile für MitarbeiterInnen

  • Ersparnis der Lohnsteuer
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge bei Gehaltserhöhung
  • Keine Minderung gesetzlicher Ansprüche wie Alterspension oder Abfertigung
  • Wahlmöglichkeit bei Ablauf (Kapital oder Rente)
  • Kapitalisierung ist komplett steuerfrei

Vorteile für Unternehmen

  • Günstige Form der Gehaltserhöhung
  • Prämienzahlung ist steuermindernde Betriebsausgabe
  • Keine Lohnnebenkosten
  • Kein Verwaltungsaufwand
  • Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen


GRAWE SWITCH: Gehaltsumwandlung nach EStG §3(1)Z15a

Die Grazer Wechselseitige Versicherung bietet Ihnen als ArbeitnehmerIn mit GRAWE SWITCH eine steuerfreie Zukunftssicherung ohne Kosten für Ihren Arbeitgeber.

Was sind die Vorteile für ArbeitnehmerInnen?
Der Arbeitnehmer erspart sich die Lohnsteuer für € 25,- monatlich; das sind rund € 10,-. Dennoch ist die monatliche Prämie für seine Zukunftssicherung € 25,- wert (= brutto für netto). Diese Zukunftssicherung kann jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer beanspruchen, ohne Nachteile auf gesetzliche Ansprüche wie Alterspension, Abfertigung etc. zu haben.

Was muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer tun?
Die ArbeitnehmerInnen verfügt mittels schriftlicher Einzelvereinbarung, dass monatlich € 25,- vom Bruttogehalt an die Grazer Wechselseitige Versicherung überwiesen werden. Dieser Betrag wird als Prämie für seine Zukunftssicherung verwendet (= switch). Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erhält er dafür einen einmaligen Kapitalbetrag oder eine lebenslange Monatsrente.

Was sind die Vorteile für den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber zeigt Sozialkompetenz, indem er seinen MitarbeiterInnen zu einem beträchtlichen finanziellen Vorteil verhilft.

Was muss der Arbeitgeber tun?
Der Arbeitgeber muss eine schriftliche Rahmenvereinbarung mit der Grazer Wechselseitigen Versicherung treffen.

Wie hoch ist die individuelle Rendite?
Die Rendite kann, abhängig von der Einkommenshöhe und der Dauer der Gehaltsumwandlung, bis 12 % betragen. Das entspricht einer Sparbuchverzinsung von 16 %.

Wer ist verfügungsberechtigt?
Verfügungsberechtigt sind ausschließlich die ArbeitnehmerInnen bzw. von ihnen genannte Bezugsberechtigte.


Abfertigungsvorsorge

Abfertigung für Arbeitsverhältnisse vor 01.01.2003 (ergebnisorientiertes System)

  • Abfertigungsrückdeckungsversicherung
  • Finanzielle planmäßige Vorsorge zum Pensionszeitpunkt, Betriebsübergabe oder Betriebsauflösung
  • Kontinuierliches Ansparen mit niedrigen Prämien
  • Aufwendungen sind steuerlich als Betriebsausgaben zu nutzen.
  • Auslagerung betriebsfremder Risiken, z.B. Ableben der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
  • Flexible Vertragsgestaltung bei Laufzeit, Einkommensänderungen oder sonstigen individuellen Firmensituationen

Abfertigung NEU - Abfertigung für Arbeitsverhältnisse ab 01.01.2003 (beitragsorientiertes System)

  • Mitarbeitervorsorgekasse (MVK)
  • Unser Partner ist die VBV (www.vbv.co.at)
  • Beitrittsverträge bei neu gegründeten Unternehmen
  • Teil- oder Vollübertritte aus alter Abfertigung
  • MVK-Wechsel zu VBV
  • Rentenversicherung (PZV) bei Pensionsantritt


Firmenpension

Die Firmenpension stellt den Rolls-Royce in der Betriebsvorsorge dar. Besonders geeignet ist sie bei Einzelunternehmungen für familiennahe Angehörige wie Ehegat-tin/Ehegatte und/oder Kinder sowie bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (G.m.b.H.) für geschäftsführende GesellschafterInnen.

Das „Kapital“ Mensch
Hoch qualifizierte ArbeitnehmerInnen beziehen hohe Gehälter, bei Pensionsantritt haben sie mit großen Einkommenseinbußen zu rechnen
Best qualifizierte ArbeitnehmerInnen sind abwerbungsgefährdet
Hohe Gehälter verursachen hohe Kosten bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber.

Vorteile einer Pensionszusage

  • Wichtige MitarbeiterInnen an das Unternehmen binden
  • Für neue, qualifizierte MitarbeiterInnen interessant
  • Starke Förderung der Mitarbeitermotivation
  • Pensionsrückstellung voll absetzbar
  • Aufwendungen wirken gewinnmindernd und sind steuerlich begünstigt.
  • Keine Sozialversicherungsabgaben und keine Lohnnebenkosten, somit günstiger als Gehaltserhöhung
  • Individuelle Zusätze wie Berufsunfähigkeits- und/oder Witwen- und Waisenpension
  • Wahlrecht bei Vertragsablauf (Kapital oder Rente)
  • Maximal 80 % des Letzteinkommens (= ergebnisorientiertes System)
  • Im Insolvenzfall fallen Ansprüche nicht in die Konkursmasse.
  • Für geschäftsführende GesellschafterInnen einer GmbH besonders interessant
  • Besonders vorteilhaft für angestellte Familienangehörige
  • Wertpapiere und Lebensversicherung aus einer Hand


Betriebliche Kollektivversicherung (bKV)

Die bKV ist der Pensionskassenlösung hinsichtlich der steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen gleichgestellt.

Eine betriebliche Kollektivversicherung wird vom Arbeitgeber für seine ArbeitnehmerInnen auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung, eines Kollektivvertrages oder von Einzelvereinbarungen abgeschlossen. Der Arbeitgeber zahlt für seine MitarbeiterInnen dabei Beiträge in die betriebliche Kollektivversicherung ein.

Klassische Veranlagung mit eigenem Deckungsstock

  • Garantierte Mindestverzinsung von 2,25 % und Gewinnbeteiligung
  • Veranlagung ist KESt-befreit
  • Für Beiträge nur 2,5 % Versicherungssteuer
  • Beitragsorientiertes Modell: Max. 10 % der Lohn- und Gehaltssumme aller betroffener MitarbeiterInnen (Staffelung der Beiträge ist möglich)
  • Leistungsorientiertes Modell: Die Rente kann max. 80 % des letzten Aktivbezuges betragen.
  • Keine Aktivierungspflicht
  • Keine Wertpapierdeckung
  • Beiträge sind steuermindernde Betriebsausgaben
  • Für Beiträge keine Lohnnebenkosten
  • Eigenbeiträge von MitarbeiterInnen sind bis € 1.000,- p.a. staatlich gefördert (von 8,5 bis 13,5 %).
  • Mit einer bKV werden lebenslange garantierte Renten finanziert.
  • Hinterbliebenenrenten sind beinhaltet


Partner- und Managementversicherung

Das Ausscheiden einer beteiligten Partnerin/eines beteiligten Partners oder einer/eines leitenden Angestellten (ManagerIn) bedeutet oft hohen finanziellen Schaden.
Außerordentlicher Finanzbedarf besteht bei Ableben, Berufsunfähigkeit oder dauernder Invalidität.
Liquiditätsprobleme für den Betrieb entstehen wegen Ausfall bzw. wegen Aufwendungen für Suche, Ausbildung und Einarbeitung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers.

Ablebensversicherung

  • Prämienaufwendungen sind als Betriebsausgabe absetzbar.
  • Eine fällige Versicherungsleistung stellt einen außerordentlichen Ertrag dar.