Im Rahmen der Zukunftssicherung schließen Sie als Arbeitgeber ein Vorsorgemodell zugunsten Ihrer MitarbeiterInnen (alle, bestimmte Gruppen oder einzelne) ab. Die Zukunftssicherung ist nach §3(1)Z15a EStG bis zur Höhe von € 300,- p.a. von der Einkommensteuer befreit.
Bei diesem Vorsorgemodell handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer (Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung).
Vorteile für MitarbeiterInnen
- Ersparnis der Lohnsteuer
- Keine Sozialversicherungsbeiträge bei Gehaltserhöhung
- Keine Minderung gesetzlicher Ansprüche wie Alterspension oder Abfertigung
- Wahlmöglichkeit bei Ablauf (Kapital oder Rente)
- Kapitalisierung ist komplett steuerfrei
Vorteile für Unternehmen
- Günstige Form der Gehaltserhöhung
- Prämienzahlung ist steuermindernde Betriebsausgabe
- Keine Lohnnebenkosten
- Kein Verwaltungsaufwand
- Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen





